Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Magic Computer GmbH
§ 1 Geltung
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB's durch den Kunden anerkannt und zwar auch , soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn die Magic Computer GmbH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.Soweit von der Magic Computer GmbH Software ( Betriebssysteme oder ähnliche Programme ) bezogen werden, ist Gegenstand dieses Vertrages das auf den Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet.
§ 2 Angebote
Schriftliche und mündliche Angebote von der Magic Computer GmbH sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte von der Magic Computer GmbH sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Käufers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Sendung in Verzug befindet.
§ 3 Preise
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich ab Lager Karlsruhe zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung.Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
§ 4 Gefahrenübergang
Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager der Magic Computer GmbH verlassen hat bzw. bei Lieferung durch die Magic Computer GmbH die Ware an den Kunden bzw. dessen Bevollmächtigten übergeben wurde, geht die Gefahr auf den Kunden über. Magic Computer GmbH versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht. Die eingetretenen Transportschäden und Transportverluste sind unverzüglich anzuzeigen, die Verpackung ist in diesem Fall bis auf weiteres zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Kunden aufzubewahren.
§ 5 Lieferung
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten der Magic Computer GmbH eintreten, hat die Magic Computer GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers.Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterläßt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich die Magic Computer GmbH vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Lieferung / Übergabe erfolgt per Nachnahme / Barzahlung oder Vorauskasse ohne Skontoabzug .Der Kunde ist bei Barnachnahme bzw. - Zahlung verpflichtet, sich vom Überbringer der Ware und/oder Dienstleistung über die Zahlung bei Lieferung bzw. Übergabe eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung der Magic Computer GmbH vorzulegen bzw. eine leserliche Abschrift zu erteilen; im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung.Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt als maximales Zahlungsziel 7 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Käufer ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Zahlungsverzug ist die Magic Computer GmbH berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 10 EURO zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Magic Computer GmbH anerkannt wurden.
§ 7 Herstellergarantiebestimmungen
für alle Computer unserer Eigenmarke Die Garantiefrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung von unserem Lager. Reparaturen, die ausserhalb der Garantiefrist von der Magic Computer GmbH durchzuführen sind, werden gemäss der jeweils gültigen Preisliste und Stundensätze berechnet. Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer und die Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Durch Garantie treten keine neuen Garantiefristen in Lauf. Verschleisserscheinungen und die Folgen unsachgemässer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Garantie ausgeschlossen. Unsere Garantiepflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb zwei Wochen nach Eintreffen der Ware bei ihm schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muß frei angeliefert werden.
Die Garantiepflicht der Magic Computer GmbH beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft.Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 8 Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss / Vertragsverhandlung , Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Mängelrügen, Gewährleistung
Die Magic Computer GmbH gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material - und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe:Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von der Magic Computer GmbH beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt.
Diese gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch die Magic Computer GmbH, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte ( z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Rückholauftrag an die Magic Computer GmbH zurückzusenden. Die Magic Computer GmbH behält sich das Recht zur Nachbesserung und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemässe Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen.
Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.
§ 10 Herstellergarantie
Die Magic Computer GmbH ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet die Magic Computer GmbH gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Magic Computer GmbH kann eine solchermassen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne daß die Magic Computer GmbH gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.
§ 11 Softwaregewährleistung
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger bzw. der Produkt ID mit dem darin verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.Die Magic Computer GmbH macht darauf aufmerksam, daß der Käufer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die dem Lizenzgeber aus seiner Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Käufer entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, daß eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.
Die Magic Computer GmbH gewährleistet, daß zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist bzw. des Produkt ID , unter normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. Sollte der Datenträger bzw. der Produkt ID fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 24 Monaten ab Lieferung verlangen. Bei fehlschlagender Ersatzlieferung können Sie zwischen Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Treten Fehler in der Software selbst auf, steht dem Erwerber ausschließlich ein Wandlungsrecht zu. Dieses Wandlungsrecht erstreckt sich nicht auf etwaige mitgelieferte Hardware. Schadensersatzansprüche sowie Ersatzansprüche für Mangel, Folge- und Begleitschäden können nur bei zugesicherter Eigenschaft gewährt werden, die einer besonderen schriftlichen Vereinbarung bedürfen.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Die Magic Computer GmbH behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von der Magic Computer GmbH gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Magic Computer GmbH berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme eines gelieferten Gegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Magic Computer GmbH hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Für den Fall, daß der von der Magic Computer GmbH gelieferte Gegenstand gepfändet wird, ist davon die Magic Computer GmbH sofort zu unterrichten und derjenige daraufhinzuweisen, der die Pfändung vornimmt, damit Klage nach § 771 ZPO erhoben werden kann.Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemässem Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er der Magic Computer GmbH hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräussert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an die Magic Computer GmbH ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräussert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die Magic Computer GmbH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt.
Die Befugnis der Magic Computer GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Magic Computer GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt.Die Magic Computer GmbH kann verlangen, daß der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für die Magic Computer GmbH vor, ohne daß der Magic Computer GmbH daraus Verpflichtungen entstehen.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Magic Computer GmbH gehörenden Waren, steht der Magic Computer GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Kunde Magic Computer GmbH im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbunden/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die Magic Computer GmbH verwahrt.Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von der Magic Computer GmbH begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener.
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% überschreitet, ist die Magic Computer GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.
§ 14 Schlußbestimmungen/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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